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Wie funktioniert gewerbliches Leasing?

Maximilian Langenbacher
Geschäftsführer
Leasing schont Ihre Liquidität und optimiert die Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens. Erfahren Sie im Detail wie gewerbliches Leasing funktioniert.
Veröffentlicht am
2.3.2023

Zusammenfassung

Für Ihren Leasing-Vertrag suchen Sie sich zu Beginn Ihr passendes Investitionsobjekt aus und schließen dazu mit dem Leasing-Geber einen Vertrag. Sie bestellen das Leasing-Objekt in Ihrem Namen, folglich tritt der Leasing-Geber in Bestellung ein. Dieser erhält darauf auf ihn fakturierte Rechnung und bezahlt Ihr Leasing-Objekt. Nach Lieferung des Objektes startet Ihre gewünschte Vertragslaufzeit.

1. Für diese Unternehmen kommt gewerbliches Leasing infrage

Unabhängig von der jeweiligen Branche, Betriebsgröße und Rechtsform des Unternehmens sind Investitionen ein wichtiger Bestandteil, um einen langfristigen unternehmerischen Erfolg zu ermöglichen

Insbesondere für Unternehmen, die den bestehenden Kreditrahmen der Hausbank nicht nutzen möchten oder nur begrenzte Liquiditätsreserven einsetzen möchten, ist Leasing das geeignete Finanzierungsmodell. Davon profitieren gleichermaßen:

Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Aktiengesellschaft (AG) oder die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Personengesellschaften wie z.B. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Selbstständige wie Gewerbetreibende und Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Unternehmensberater etc.)

Leasing kann für Ihr Unternehmen einige Vorteile bieten. Leasing ist bilanzneutral und lässt Sie optimal auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse reagieren. Sie sind mit Leasing immer auf dem neuesten Stand der Technik und können die Betriebsausstattung Ihres Unternehmens aktuell halten. Neben den Vorteilen für Ihr Unternehmen, bietet Leasing wohlmöglich auch deutliche steuerliche Vorteile für Ihre Gesellschaft. Welche verschiedenen Leasing-Vertragsformen existieren lesen Sie hier.

2. Diese Voraussetzungen sollten für den Abschluss einer Leasing-Finanzierung erfüllt sein

Um als Geschäftskunde für einen Leasing-Vertrag abzuschließen, sind diejenigen Unternehmen im Vorteil, die sich bereits länger als zwei Jahre am Markt behaupten. Erst nach dieser Zeitspanne sind die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters wirklich aussagekräftig und der Leasing-Geber kann dementsprechend die Kreditwürdigkeit des Unternehmens einschätzen. Dies bereitet Neugründern und Start-ups durchaus Schwierigkeiten, da zu Beginn eine Bonität des Kunden nur bedingt nachweisbar ist, ganz gleich wie gut die Umsätze sind oder wie hoch der Gewinn ist.

Aufgrund des zu Beginn oftmals geringen Budgets möchten viele junge Unternehmen Investitionen in Ihre Firma per Leasing tätigen. Doch der Aufbau der geschäftlichen Existenz geht nicht selten mit finanziellen Risiken einher.  

Die Einnahmen schwanken oder sind generell noch sehr gering. Bilanzen vergangener Jahre und betriebswirtschaftliche Auswertungen können noch nicht vorgelegt werden. Aus Sicht des Leasing-Gebers ist damit die Gefahr eines Zahlungsverzuges oder -ausfalls hoch. Deshalb erwartet er Sicherheiten und knüpft das Leasing an bestimmte Auflagen.

3. Erforderliche Unterlagen für das Leasing

Zu Ihrem Leasing-Antrag verlangt der Leasing-Geber bestimme Nachweise zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit. Um welche Dokumente es sich dabei im Einzelfall handelt, hängt vom betreffenden Finanzierungspartner ab. In der Regel sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten.

Beidseitige Kopie des Personalausweises eines geschäftsführenden Gesellschafters/ Geschäftsführers

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aus dem vorangegangenen und dem aktuellen Jahr. Alternativ testierter Jahresabschluss der vergangenen 2 Jahre.

Selbstauskunft, sofern notwendig – ausgefüllt und unterschrieben. Mittlerweile verzichten jedoch einige Leasingpartner auf die klassische Selbstauskunft.

Sofern vorhanden, ein Angebot des Lieferanten zum gewünschten Leasing-Objekt. Das erleichtert dem Leasing-Geber die Erstellung Ihres passgenauen Leasing-Angebotes.

4. Das können Sie bei einer Ablehnung des Leasing-Antrags machen

Wurde Ihr Leasing-Antrag abgelehnt, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um letztlich doch von den Vorteilen des Leasings zu profitieren: Bieten Sie dem Leasing-Geber beispielsweise eine Sicherheit an, indem Sie einen Bürgen in den Leasing-Vertrag aufnehmen lassen. Das kann ein Familienmitglied oder ein Freund sein – entscheidend sind sein Einverständnis und eine ausreichende Bonität. Alternativ fungiert die Hausbank, die Ihr Geschäftskonto verwaltet, als Bürge. Den Leasing-Vertrag durch eine Bankbürgschaft absichern zu lassen, kostet jedoch üblicherweise Gebühren.

Eine weitere Möglichkeit der Absicherung besteht in einer Anzahlung von etwa 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises des Investitionsobjektes zu Beginn des Leasings. Damit tilgen Sie zudem bereits einen Teil der gesamten Leasing-Kosten und senken die Höhe der monatlichen Leasing-Raten und die Gesamtkreditkosten.

5. Diese Objektgruppen können Sie über Leasing finanzieren

Sie können über Leasing nahezu jede erdenklich materielle Objektgruppe finanzieren. Auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software sind möglich. Diese und weitere Objektgruppen können Sie über uns finanzieren.

Maschinen

Hardware

Software

Kraft- und Nutzfahrzeuge

Medizintechnik

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Ihre passende Objektegruppe gelistet ist. Eine Übersicht aller Objektgruppen, welche Sie mit uns finanzieren können, finden Sie hier.

6. Vertragsparteien im Leasing

Der Leasing-Vertrag wird grundsätzlich zwischen zwei Vertragsparteien geschlossen und entweder mit der Leasinggesellschaft des Herstellers oder mit einer unabhängigen Leasinggesellschaft vereinbart. In der Regel erstellt der Leasing-Nehmer einen Kaufvertrag (sog. Bestellung) über das gewünschte Leasing-Objekt mit dem Lieferanten und der Leasing-Geber tritt per Bestelleintritt in den bestehenden Kaufvertrag ein. Der Bestelleintritt ist ein Dokument, in dem geregelt ist, dass der Leasing-Geber die Rechnung auf den Leasinggeber ausgestellt wird.  

Doch nicht nur die Vertragsparteien sind beim Leasing wichtig, sondern auch die vielen verschiedenen Vertragsformen des Leasings.

Leasing ist ein rentables Finanzierungsmodell für Ihr Unternehmen

Ebenso wie die Anschaffung eines Objektes für Ihr Unternehmen sollte auch eine Leasing-Finanzierung gut überlegt sein. So sind beispielsweise der Ausstieg aus einem Leasing-Vertrag oder Änderungen der Ratenhöhe nicht ohne weiteres möglich. Der Vertrag muss bis zum Ende seiner Laufzeit kontinuierlich bedient werden. Das setzt ausreichend hohe Einnahmen oder ein Polster, das finanzielle Schwankungen übersteht, voraus. Die Bonität Ihres Unternehmens sollte in einem guten Verhältnis zu der geplanten Investitionshöhe stehen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Bonitätsdaten wie Creditreform, Bankauskünfte pflegen und regelmäßig mit relevanten Daten wie Jahresabschlüssen versorgen.

Insgesamt erweist sich Leasing für viele Firmen und Selbstständige jedoch als rentable Finanzierungsvariante. Entsprechende Kosten können umgehend und in voller Höhe steuerlich verrechnet werden. Gleichzeitig bleibt die Steuerlast gering und die Liquidität wird geschont.  

Kontakten Sie uns gerne bei weiteren Fragen. Unser freundliches Team steht Ihnen zum Thema Leasing zur Verfügung.

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